Warum benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung?

Unternehmer tragen ein hohes Risiko im Rahmen ihrer Tätigkeit.

Daraus ergeben sich zahlreiche Schadenersatzrisiken, für die freiberufliche und selbständige  meist unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen haften.

Es wird unterschieden zwischen Betriebshaftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherung

Häufig herrscht Unklarheit darüber, in welchen Schadensfällen die Berufshaftpflichtversicherung oder die Betriebshaftpflichtversicherung greift. Immer mehr Versicherungsunternehmen bieten daher Tarife an, die Elemente aus beiden Versicherungen beinhalten. Dies ist abhängig vom Bedarf des Kunden.

Die Betriebshaftpflichtversicherung
Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Haftungsverpflichtungen von Unternehmen (Handwerk, Dienstleister) und Freiberuflern ab, die entstehen, wenn durch eine betriebliche Tätigkeit schuldhaft Personen- oder Sachschäden entstehen. In diesem Zusammenhang reguliert die Betriebshaftpflichtversicherung auch daraus entstehende Vermögensschäden – sogenannte Vermögensfolgeschäden – wie etwa ein Verdienstausfall oder sogar Rentenansprüche eines verunfallten Kunden.
Die Berufshaftpflicht / Vermögensschadenhaftpflicht
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt die Haftungsverpflichtung von Selbständigen, Freiberuflern und Berufstätigen wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzten, Apothekern, Mathematikern, Architekten oder Bauingenieuren ab. Eine solche Haftungsverpflichtung entsteht, wenn durch Dritte in Ausübung der beruflichen Tätigkeit schuldhafte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen. Der wesentliche Unterschied zur Betriebshaftpflichtversicherung ist die Anlehnung des Geltungsbereichs der Berufshaftpflichtversicherung an berufsspezifische Haftungsverpflichtung und die Übernahme echter Vermögensschäden ohne vorherigen Sach- oder Personenschaden.

Der Versicherungsschutz für Betriebs- und Berufshaftpflicht umfasst:

  • Prüfung, ob und inwieweit Ansprüche Dritter begründet sind
  • Freistellung des Versicherungsnehmers von begründeten gesetzlichen Ansprüchen Dritter auf Schadenersatz
  • Abwehr unbegründeter Forderungen (passive Rechtsschutzfunktion)